1. Geltungsbereich und Änderungen
1.1 Die smarttel GmbH, ansässig in der Uhlandstraße 86, 10717 Berlin, bietet eine Vielzahl von Telekommunikationsdienstleistungen, einschließlich Sprach- und Datenübertragungsdienste, für Geschäftskunden an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind bindend für alle von smarttel erbrachten Leistungen und finden Anwendung auf sämtliche Telekommunikationsverträge sowie auf die Bereitstellung von Netzanschlüssen und Übertragungswegen. Die vollständigen AGB sind auf der Unternehmenswebsite abrufbar.
1.2 Soweit in diesen AGB oder den jeweiligen Leistungsbeschreibungen keine spezifischen Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das die Rahmenbedingungen für Telekommunikationsdienste in Deutschland regelt.
1.3 smarttel behält sich das Recht vor, die AGB sowie die Leistungsbeschreibungen anzupassen, wenn unvorhersehbare Ereignisse, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen. Solche Anpassungen können beispielsweise aufgrund von technischen Entwicklungen, Änderungen im rechtlichen Umfeld oder Anpassungen durch Dritte, deren Leistungen als Vorleistungen für die von smarttel angebotenen Dienste notwendig sind, notwendig werden. Ebenso können gesetzliche Änderungen, neue oder geänderte Vorgaben der Bundesnetzagentur oder Entwicklungen in der Rechtsprechung eine Anpassung erforderlich machen, um die vertragliche Ausgewogenheit wiederherzustellen.
1.4 Beabsichtigte Änderungen der AGB oder der Leistungsbeschreibungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) mitgeteilt. Sollte eine geplante Änderung zu Nachteilen für den Kunden führen, hat dieser das Recht, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folgen wird der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
1.5 smarttel ist berechtigt, die Preise für ihre Dienstleistungen anzupassen, wenn gesetzliche Änderungen, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer, eine Anpassung erforderlich machen. Dies gilt jedoch nicht für die Preise der von smarttel angebotenen Produkte oder Hardware. Die Preisanpassung erfolgt dann in dem Umfang, der zur Abdeckung der gestiegenen Kosten notwendig ist.
1.6 Preisänderungen für Nebenleistungen, insbesondere für Verbindungen zu kostenpflichtigen Sonderrufnummern, können aufgrund von Änderungen der Tarife von Drittanbietern, deren Leistungen von smarttel in Anspruch genommen werden, an den Kunden weitergegeben werden. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Nutzung der von smarttel bereitgestellten Telekommunikationsdienste kann den Einsatz spezifischer Endgeräte, wie beispielsweise eines DSL-Routers oder eines Glasfasermodems, voraussetzen. Diese Geräte müssen in der Regel vom Kunden selbst beschafft werden, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind und von smarttel oder dem jeweiligen Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Die Qualität und die maximale Übertragungsrate der Telekommunikationsdienste hängen von mehreren Faktoren ab, darunter die Art des verwendeten Endgeräts, die verfügbare Netztechnologie (z.B. DSL, VDSL, Glasfaser) sowie die technischen und geografischen Gegebenheiten am Standort des Kunden. Die tatsächliche Übertragungsrate kann daher von der im Vertrag angegebenen Maximalgeschwindigkeit abweichen.
2.3 smarttel ist berechtigt, ihre Leistungen vorübergehend einzuschränken oder vollständig zu unterbrechen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Wahrung der Netzstabilität, für notwendige technische Wartungsarbeiten oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist. Solche Unterbrechungen werden, soweit möglich, im Voraus angekündigt und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.
2.4 Die Leistungsverpflichtung von smarttel besteht unter dem Vorbehalt, dass das Unternehmen von seinen Zulieferern und Partnern rechtzeitig und ordnungsgemäß mit den erforderlichen Vorleistungen versorgt wird. Sollte es aufgrund von Problemen bei der Bereitstellung von Vorleistungen, die außerhalb des Einflussbereichs von smarttel liegen, zu Verzögerungen kommen, wird der Kunde unverzüglich informiert.
3. Weitergabe an Dritte
3.1 Die Nutzung der von smarttel erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen durch Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch smarttel gestattet. Dies schließt den entgeltlichen oder unentgeltlichen Weiterverkauf der Dienste ausdrücklich ein. Ohne die Zustimmung von smarttel ist es dem Kunden untersagt, die Dienste Dritten zur Verfügung zu stellen.
3.2 Eine Übertragung von vertraglichen Rechten und Pflichten auf Dritte, sei es durch Abtretung, Vertragsübernahme oder ähnliche Vereinbarungen, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von smarttel.
3.3 Als Dritte im Sinne dieser Regelungen gelten auch Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) verbunden sind, beispielsweise Tochtergesellschaften oder Schwesterunternehmen.
4. Verantwortlichkeit für Inhalte
4.1 smarttel übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, die über die bereitgestellten Telekommunikationsdienste übertragen werden, und führt keine Kontrolle hinsichtlich der Sicherheit oder Rechtskonformität dieser Inhalte durch. Insbesondere erfolgt keine Überprüfung auf das Vorhandensein von Schadsoftware, wie Viren oder Malware.
4.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, die auf den von smarttel bereitgestellten Speicherplätzen oder Servern abgelegt werden. Sollte es zu Ansprüchen Dritter wegen der gespeicherten Inhalte kommen, stellt der Kunde smarttel von jeglicher Haftung frei, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Dienste oder bei der Bereitstellung von Zugang zu diesen Diensten die geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Informationspflichten gemäß Telemediengesetz (TMG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
4.4 Soweit smarttel dem Kunden ein unentgeltliches Internetportal smarttel.online zur Verfügung stellt, haftet das Unternehmen nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dort veröffentlichten Inhalte oder Informationen Dritter. Jegliche Vertragsbeziehungen, die der Kunde durch Nutzung der Informationen auf dem Portal mit anderen Anbietern eingeht, bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter.
5. Domain Namen
5.1 smarttel agiert bei der Registrierung von Domain-Namen lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und den zuständigen Domain-Verwaltungsstellen (z.B. DENIC). Verträge zur Registrierung von Domains kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle zustande, und es gelten die AGB sowie Richtlinien der Verwaltungsstelle.
5.2 Während der Laufzeit des Vertrages werden die Gebühren für die Domain-Registrierung in den Abrechnungen von smarttel berücksichtigt. Diese Entgelte decken die Registrierungsgebühren ab, die an die jeweiligen Domain-Verwaltungsstellen entrichtet werden.
6. Pflichten des Kunden und Missbrauch
6.1 Der Kunde hat smarttel umgehend über Änderungen seiner persönlichen Daten oder Firmeninformationen zu unterrichten. Dazu zählen insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer oder der Bankverbindung.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Dazu gehört unter anderem die Übertragung von unerwünschten Werbesendungen, Viren oder anderer schädlicher Software, das Einhalten von Urheber- und Markenrechten sowie das Unterlassen von Handlungen, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
6.3 Der Kunde muss angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff auf seine Netzwerkgeräte und -anschlüsse zu verhindern. Dazu zählen die Verwendung sicherer Passwörter, regelmäßige Aktualisierung der Gerätesoftware und das Sperren nicht benötigter Funktionen wie Auslandsverbindungen.
6.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten ist smarttel berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Missbrauchs zu ergreifen, einschließlich der Sperrung des Zugangs zum Dienst.
6.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung seiner Pflichten entstehen, und stellt smarttel von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, die Pflichtverletzung ist dem Kunden nicht zuzurechnen.
7. Vergütung
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraglich vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Diese umfassen Grundgebühren, Nutzungsentgelte sowie Kosten für zusätzliche Dienstleistungen.
7.2 Entgelte, die durch unbefugte Nutzung des Anschlusses durch Dritte entstehen, sind ebenfalls vom Kunden zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass ihm die unbefugte Nutzung nicht zuzurechnen ist.
7.3 Einwendungen gegen die Abrechnung von Telekommunikationsdiensten müssen innerhalb von acht Wochen nach Rechnungszugang schriftlich erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als genehmigt.
7.4 Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Werktagen nach dem Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Mahnungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
7.5 Im SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt der Einzug der Rechnungsbeträge frühestens sechs Werktage nach dem Rechnungsdatum.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde kann Forderungen von smarttel nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies bedeutet, dass etwaige Forderungen des Kunden gegen smarttel nicht einfach mit den Rechnungsbeträgen verrechnet werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder durch ein Gericht bestätigte Forderungen.
8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht, also das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten oder Leistungen nicht zu erbringen, kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die unmittelbar aus diesem Vertrag hervorgehen. Für Kunden, die als Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen auftreten, ist das Geltendmachen eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche beschränkt.
9. Haftung
9.1 smarttel haftet unbeschränkt für Schäden, die durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht werden und auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies umfasst etwaige Fälle, in denen eine Pflichtverletzung durch smarttel oder durch deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt.
9.2 Für Sachschäden und sonstige Vermögensschäden haftet smarttel nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet smarttel nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, der bei Vertragsschluss für beide Parteien erkennbar war.
9.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Das bedeutet, dass smarttel für Schäden haftet, die durch Fehler an den von ihnen bereitgestellten Produkten entstehen, und diese Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Soweit nicht anders in den Bestellformularen vereinbart, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Diese Mindestlaufzeit beginnt mit der Bereitstellung der jeweiligen Dienstleistung durch smarttel. Sollte es sich um voneinander trennbare Leistungen handeln, können diese auch separat gekündigt werden.
10.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10.3 Bei einem Tarifwechsel beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel 36 Monate beträgt, es sei denn, in den Vertragsunterlagen ist etwas anderes angegeben. Die neue Mindestlaufzeit beginnt mit der Bereitstellung der geänderten Dienstleistung.
10.4 Wenn zum Zeitpunkt der Kündigung Daten des Kunden auf einem von smarttel bereitgestellten Speicherplatz gespeichert sind, muss der Kunde diese Daten vor Wirksamwerden der Kündigung auf eigene Speichermedien sichern. Nach Vertragsende übernimmt smarttel keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust.
11. Umzug
11.1 Wenn der Kunde einen Umzug des Anschlusses in Auftrag gibt, wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – eine neue Mindestvertragslaufzeit für den Anschluss ab dem Zeitpunkt der betriebsbereiten Bereitstellung am neuen Standort festgelegt. Diese beträgt in der Regel 36 Monate.
11.2 Dem Kunden ist bekannt, dass nicht alle Telekommunikationsdienste, insbesondere Festverbindungen, flächendeckend verfügbar sind und dass bereitgestellte Anschlüsse ortsgebunden sind. Bei einem Umzug kann dies dazu führen, dass der ursprüngliche Vertrag angepasst oder nicht vollständig erfüllt werden kann.
11.3 smarttel berechnet ein Bereitstellungsentgelt für den Umzug des Anschlusses. Ab dem Zeitpunkt der betriebsbereiten Bereitstellung am neuen Standort beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit gemäß den Bedingungen des Umzugsauftrags.
11.4 Ein Umzugsauftrag muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Umzugstermin in Textform bei smarttel eingehen, damit eine termingerechte Realisierung am neuen Standort gewährleistet werden kann.
11.5 Bei Glasfaseranschlüssen in bereits erschlossenen Gebäuden muss der Umzugsauftrag spätestens sechs Monate vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen. Andernfalls kann eine fristgerechte Realisierung am neuen Standort nicht garantiert werden.
11.6 Bei Glasfaseranschlüssen in Gebäuden, die noch nicht erschlossen sind, beträgt die Vorlaufzeit für einen Umzugsauftrag zwölf Monate, um die technische Umsetzung sicherzustellen.
11.7 Ein Umzug stellt keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Wenn am neuen Standort das vertraglich vereinbarte Produkt nicht verfügbar ist, kann smarttel dem Kunden ein alternatives Angebot unterbreiten. Lehnen der Kunde das Angebot ab oder ist eine Umsetzung technisch nicht möglich, bleibt das ordentliche Kündigungsrecht unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Gebühren bis zum Vertragsende zu zahlen.
12. Bonitätsprüfung
12.1 smarttel führt bei Geschäftskunden eine Bonitätsprüfung durch, bei der Informationen von Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherern eingeholt werden können. Diese Prüfungen dienen der Bewertung der Kreditwürdigkeit, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Auf Anfrage nennt smarttel dem Kunden die Adressen der genutzten Auskunfteien.
12.2 Bei Privatkunden kann smarttel bei der SCHUFA oder einer vergleichbaren Institution Informationen einholen, um die Kreditwürdigkeit des Kunden zu beurteilen. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Abwicklung, wie z.B. bei Zahlungsrückständen oder Vollstreckungsmaßnahmen, kann smarttel ebenfalls Daten an die SCHUFA übermitteln. Dies erfolgt nur, wenn die berechtigten Interessen von smarttel oder der Allgemeinheit dies erfordern und die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht überwiegen.
13. Sonstiges
13.1 Eine Stornierung der beauftragten Leistungen ist nach ihrer Erbringung grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann eine Stornierung vor der Bereitstellung gegen Zahlung einer Stornogebühr erfolgen, die von smarttel in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr deckt die entstandenen Kosten und den Verwaltungsaufwand ab.
14. Datenschutz
14.1 Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den Datenschutzrichtlinien von smarttel, die auf der Unternehmenswebsite verfügbar sind. Diese Richtlinien beschreiben, wie Daten gesammelt, verwendet und geschützt werden. Wenn Mitarbeiter des Kunden Ansprüche im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung geltend machen, stellt der Kunde smarttel von jeglichen Ansprüchen frei, sofern die Datenverarbeitung nicht durch smarttel verursacht wurde.
15. Gerichtsstand
15.1 Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Berlin-Charlottenburg, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
16. Schlichtung
16.1 In Fällen, die in § 47a TKG genannt sind, kann der Kunde einen Antrag auf Schlichtung bei der Bundesnetzagentur stellen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese Option steht insbesondere bei Streitigkeiten über Verbraucherrechte zur Verfügung.
17. Ergänzende Bedingungen für den Verkauf von Produkten
17.1 Die von smarttel verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von smarttel. Das bedeutet, dass der Kunde nicht über die Ware verfügen darf, solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist.
17.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen getroffen. Bei nicht verbrauchsgüterbezogenen Käufen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Stand: August 2024
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